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Das Arbeitszimmer zu Hause steuerlich absetzen

Nicht jeder weiß, dass er sein Arbeitszimmer zu Hause steuerlich absetzen kann. Es muss aber einige Bedingungen erfüllen.

Bedingungen für das Arbeitszimmer

Heute sind immer mehr Personen von zuhause aus beschäftigt, oft ist es die Arbeit am Computer. Wer in den eigenen vier Wänden ein Arbeitszimmer eingerichtet hat und viel Büroarbeit erledigt, darf es steuerlich absetzen. 1.250 Euro können in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Aber es gibt dabei die Bedingung - es sollte für berufliche Zwecke kein anderer Arbeitsplatz vorhanden sein. Auch die Kosten für irgendwelche Arbeitsmittel werden geltend gemacht.
Für das Arbeitszimmer zu Hause gab es oft Änderungen hinsichtlich der Steuergeltung. Nicht selten traten Streitfälle auf, die das Arbeitszimmer im Keller oder im Dachgeschoss sowie im Anbau betrafen. Darf man ein Lager, eine Betriebsstätte als ein Arbeitszimmer betrachten? Die Vorschriften sind dagegen.

Dem gewöhnlichen Büro entsprechen.

Es ist auch nicht eindeutig klar, wie es mit den Praxis- und Behandlungsräumen für die Patienten aussieht. Darf man die als Betriebsstätte angeben oder nicht? Die Urteile fallen hier ebenfalls unterschiedlich aus. Laut des Bundesfinanzhofs sollte das häusliche Arbeitszimmer eigentlich ein häusliches Büro sein. Also es geht um einen Arbeitsraum, der einige Bedingungen erfüllen muss. Er sollte in die häusliche Sphäre eingefügt sein. Man berücksichtigt dabei die Lage, Ausstattung, Funktion. Der Steuerpflichtige erledigt hier seine verwaltungstechnische, schriftliche oder auch einfach gedankliche Arbeiten. Die Räumlichkeiten sollen eben mit der Ausstattung sowie Funktion einem gewöhnlichen Büro entsprechen.

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