Wer in die Schweiz auswandert, muss sich Gedanken über die Arbeit, Wohnung, Aufenthaltsbewilligung sowie über die Krankenversicherung machen.
Die Arbeitsstelle ist wichtig
Nach 2002 und 2007 veränderten sich die häufig zähen Beziehungen der Schweiz und der EU. Im Juni 2002 trat das Abkommen über die Personenfreizügigkeit zwischen der EU/EFTA und Schweiz in Kraft. Und im Jahre 2007 sind die Zugangsbeschränkungen gefallen. Es steht jetzt fest, dass Personen, die eine Arbeitsstelle gefunden haben, in diesem Land auch leben dürfen. Das ist verlockend, und viele Interessenten nutzen die Situation. Das bestätigt inzwischen die Ausländerstatistik. In der Schweiz erhalten die Einwanderer Arbeitsplätze, die gut bezahlt werden; die Lebensqualität sowie die soziale Sicherheit sind sehr hoch. Das Land bekommt Tausende neue gut ausgebildete Bürger. Nach der offiziellen Statistik kamen dadurch 170.000 Vollzeitstellen hinzu. Die Arbeitslosigkeit ist sehr gering.
Die Zuwanderer sind am meisten mit der persönlichen Sicherheit, den Umweltbedingungen und den Freizeitangeboten zufrieden. Die Einwanderer fühlen sich in dem Land willkommen.
Aber so eine Auswanderung muss natürlich gründlich durchdacht werden.
Wer sich mit der Frage gründlich befassen möchte, sollte auch im Internet nachschauen. Das Bundesamt für Migration stellt viele Informationen zur Verfügung.
Das Wichtigste, woran man bei der Auswanderung in die Schweiz denken muss, sind die Arbeitsstelle, Wohnung, Aufenthaltsbewilligung sowie die Krankenversicherung. Findet jemand keine Arbeit, wird er nicht länger als drei Monate lang bleiben dürfen.
Oft wird man den Lohn verhandeln müssen, nicht immer wird ein Gesamtarbeitsvertrag angeboten. Das Gesetz schreibt eine Höchstarbeitszeit von 45 Stunden vor. In manchen Branchen sind es sogar 50 Stunden.
Varianten der Aufenthaltsbewilligung
Man unterscheidet mehrere Varianten der Aufenthaltsbewilligung. Wer einen Arbeitsvertrag hat und länger als 4 Monate bleibt, jedoch ein Jahr nicht überschreitet, bekommt die Kurzaufenthaltsbewilligung. Man nennt sie auch L-Bewilligung. Diese wird erst für eine kürzere Zeit gegeben. Wird aber das Arbeitsverhältnis verlängert, bekommt man die B-Bewilligung.
Eine Krankenversicherung muss in der Schweiz jeder haben. Zur Verfügung stehen nur drei Monate, innerhalb dieses Zeitraums sollte eine Anmeldung erfolgen. Das Gesetz schreibt nur eine Grundversicherung vor. Damit können die wichtigsten Risiken abgedeckt werden.
Aber es hat niemand was dagegen, wenn der Einwanderer sich auch noch eine Zusatzversicherung wünscht. Dadurch könnte man Vorteile haben. Die Grundversicherung wird zum Beispiel nicht alle Zahnbehandlungen übernehmen. Falls keine Zusatzversicherung vorhanden ist, kann es teuer werden.
